Unkraut bekämpfen
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Als Unkraut bezeichnet man auf einem Rasenplatz alle Pflanzen, die nicht zum Sportrasen
gehören. Sie keimen dort, weil ihr Samen dorthin geweht wurde oder weil der Samen
sich vor dem Bau des Platzes bereits im Boden befunden hat. Unkräuter machen sich
vor allem dort breit, wo eine geschlossene Grasnarbe fehlt oder Verdichtungen anzutreffen
sind.
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Unkräuter
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Welche Unkrautpflanzen kommen vor?
In den meisten Fällen treten Gänseblümchen, Weißklee, Löwenzahn sowie Spitz- und
Breitwegerich im Sportrasen auf.
Regelmäßige und richtige Düngung, regelmäßiger und richtiger Rasenschnitt sowie
die richtige Bewässerung hindern Unkraut an der Entstehung bzw. an der Ausbreitung.
Viele Unkräuter werden schon durch häufiges Mähen stark geschädigt. Auch vertikutieren
und aerifizieren helfen mit, das Unkraut einzudämmen. Eine chemische Unkrautbekämpfung
ist gezielt auf die jeweilige Unkrautsorte möglich.
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Wann wird Unkraut am besten bekämpft?
Gegen das Unkraut sollten in der Regel immer sofort, nachdem es entdeckt wurde,
Maßnahmen eingeleitet werden. Beste Wirkung zeigt die Bekämpfung im Mai und im September.
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Welche Vorschriften gelten beim Einsatz von Chemikalien?
Vor jeglicher Unkrautbekämpfung mit chemischen Mitteln ist eine Genehmigung durch
die jeweils zuständige Behörde erforderlich. Von dort sind auch Art und Dosierung
der jeweils zulässigen Mittel zu erfahren. Auch Wasserschutzzonen sind zu berücksichtigen.
Ob der Platz in einer solchen Zone liegt und wenn ja, in welchem Schutzgrad, wird
ebenfalls von der zuständigen Behörde mitgeteilt.
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Was ist sonst noch zu beachten?
Werden chemische Mittel eingesetzt, dann sollte der Rasen einige Tage vorher nicht
mehr gemäht werden.
Damit das Spritzmittel optimal wirkt, wird viel Blattmasse benötigt. Damit die Wirkstoffe
in die Pflanzen eindringen können, sollte nach der Behandlung kein Regen fallen.
Auch sollte auf eine Beregnung in diesem Zeitraum verzichtet werden. (Die Gebrauchsanweisung
der Hersteller ist zu beachten). Die Spritzgeräte müssen den Vorschriften genügen.
Für die Ausbringung ist der Sachkundenachweis erforderlich.
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