Wichtige Info: Änderungen im Pflanzenschutzgesetz
Am 6.Februar 2012 trat das neue Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz, PflSchG) in Kraft. Bei der Umsetzung und Anwendung der Paragraphen gibt es für die Praxis derzeit noch einige offene Fragen. Generell dürfen Pflanzenschutzmittel (PSM) auf gärtnerisch und landwirtschaftlich genutzten Flächen angewandt werden, wenn eine entsprechende Indikationszulassung für die Kultur vorliegt. Golf- und Sportanlagen gelten als gärtnerisch genutzte Kultur.
Einschränkungen erfolgen jedoch durch den § 17; „Anwendung von PSM auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind“. Durch diese Regelung soll das Schutzbedürfnis gestärkt werden. Zu den betroffenen Flächen zählen insbesondere öffentliche Parks und Gärten, Grünanlagen in öffentlich zugänglichen Gebäuden, öffentlich zugängliche Sportplätze und Golfplätze, Schul- und Kindergartengelände, Spielplätze, Friedhöfe sowie Flächen in unmittelbarer Nähe zu Einrichtungen des Gesundheitswesens. In diesen Gebieten ist die Verwendung von PSM soweit wie möglich zu minimieren. Zur Anwendung kommen hier nur PSM mit geringem Risiko nach Artikel 47 der EG-Verordnung, bzw. Präparate, die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelüberwachung für diese Flächen festgelegt wurden. Genau hier herrscht derzeit die Unsicherheit, da das BVL bisher kein entsprechendes Pflanzenschutzmittel für diese Anwendung eingestuft hat. Es bleibt abzuwarten, wie die vom Deutschen Golfverband DGV eingereichten Anträge vom BVL beurteilt werden.
Die bisher bekannten § 18-Genehmigungen gibt es in der Form nicht mehr. Ausnahmegenehmigungen, z.B. bei der Lückenindikation werden, jetzt im § 22 (2) geregelt. Auch zu diesem Punkt werden seitens des DGV derzeit Präparate zusammengestellt und für die Beantragung vorbereitet. Der sachkundige Anwender sollte sich beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf Rasenflächen vorher mit seinem zuständigen Pflanzenschutzdienst abstimmen.
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/pflschg_2012/gesamt.pdf
Hier können Sie sich das
neue Gesetz zum Schutz
der Kulturpflanzen
(Pflanzenschutzgesetz, PflSchG)
in der Fassung vom
6. Februar 2012
herunterladen.
Klicken Sie hierzu einfach hier
oder auf das nebenstehende Bild!
Am 6.Februar 2012 trat das neue Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz, PflSchG) in Kraft. Bei der Umsetzung und Anwendung der Paragraphen gibt es für die Praxis derzeit noch einige offene Fragen. Generell dürfen Pflanzenschutzmittel (PSM) auf gärtnerisch und landwirtschaftlich genutzten Flächen angewandt werden, wenn eine entsprechende Indikationszulassung für die Kultur vorliegt. Golf- und Sportanlagen gelten als gärtnerisch genutzte Kultur.
Einschränkungen erfolgen jedoch durch den § 17; „Anwendung von PSM auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind“. Durch diese Regelung soll das Schutzbedürfnis gestärkt werden. Zu den betroffenen Flächen zählen insbesondere öffentliche Parks und Gärten, Grünanlagen in öffentlich zugänglichen Gebäuden, öffentlich zugängliche Sportplätze und Golfplätze, Schul- und Kindergartengelände, Spielplätze, Friedhöfe sowie Flächen in unmittelbarer Nähe zu Einrichtungen des Gesundheitswesens. In diesen Gebieten ist die Verwendung von PSM soweit wie möglich zu minimieren. Zur Anwendung kommen hier nur PSM mit geringem Risiko nach Artikel 47 der EG-Verordnung, bzw. Präparate, die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelüberwachung für diese Flächen festgelegt wurden. Genau hier herrscht derzeit die Unsicherheit, da das BVL bisher kein entsprechendes Pflanzenschutzmittel für diese Anwendung eingestuft hat. Es bleibt abzuwarten, wie die vom Deutschen Golfverband DGV eingereichten Anträge vom BVL beurteilt werden.
Die bisher bekannten § 18-Genehmigungen gibt es in der Form nicht mehr. Ausnahmegenehmigungen, z.B. bei der Lückenindikation werden, jetzt im § 22 (2) geregelt. Auch zu diesem Punkt werden seitens des DGV derzeit Präparate zusammengestellt und für die Beantragung vorbereitet. Der sachkundige Anwender sollte sich beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf Rasenflächen vorher mit seinem zuständigen Pflanzenschutzdienst abstimmen.
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/pflschg_2012/gesamt.pdf
Hier können Sie sich das
neue Gesetz zum Schutz
der Kulturpflanzen
(Pflanzenschutzgesetz, PflSchG)
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6. Februar 2012
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